fromme wünsche
Die trawlix-Glosse: Das Imperium schlägt mal wieder zurück.
mradermacher / 12. Dezember 2007, 06:08 AM / fromme wünsche
Die Zivilkammer 24 des Hamburger Landgerichts mit ihrem bekannten Vorsitzenden Andreas Buske („Buskeismus“) hat am 4. Dezember 2007 eine einstweilige Verfügung der Callactive GmbH gegen den Blogger Stefan Niggemeier bestätigt.
Anlass war ein zu nächtlicher Stunde (3.37 Uhr) auf Niggemeiers Blog abgegebener Kommentar mit vermeintlich diffamierendem Charakter zu den Praktiken des „Call-in“-Veranstalters Callactive GmbH. Trotz kurzfristiger Löschung durch den Blogbetreiber (11.06 Uhr des gleichen Tages) schloss sich das in Medienfragen mittlerweile berühmt-berüchtigte Landgericht der Sichtweise der Kläger an. Danach hätte Niggemeier den Kommentar unverzüglich löschen bzw. ihn vor der Veröffentlichung kritisch prüfen müssen.
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Anlass war ein zu nächtlicher Stunde (3.37 Uhr) auf Niggemeiers Blog abgegebener Kommentar mit vermeintlich diffamierendem Charakter zu den Praktiken des „Call-in“-Veranstalters Callactive GmbH. Trotz kurzfristiger Löschung durch den Blogbetreiber (11.06 Uhr des gleichen Tages) schloss sich das in Medienfragen mittlerweile berühmt-berüchtigte Landgericht der Sichtweise der Kläger an. Danach hätte Niggemeier den Kommentar unverzüglich löschen bzw. ihn vor der Veröffentlichung kritisch prüfen müssen.
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