fromme wünsche
Die trawlix-Glosse: Das Imperium schlägt mal wieder zurück.
mradermacher / 12. Dezember 2007, 06:08 AM / fromme wünsche
Die Zivilkammer 24 des Hamburger Landgerichts mit ihrem bekannten Vorsitzenden Andreas Buske („Buskeismus“) hat am 4. Dezember 2007 eine einstweilige Verfügung der Callactive GmbH gegen den Blogger Stefan Niggemeier bestätigt.
Anlass war ein zu nächtlicher Stunde (3.37 Uhr) auf Niggemeiers Blog abgegebener Kommentar mit vermeintlich diffamierendem Charakter zu den Praktiken des „Call-in“-Veranstalters Callactive GmbH. Trotz kurzfristiger Löschung durch den Blogbetreiber (11.06 Uhr des gleichen Tages) schloss sich das in Medienfragen mittlerweile berühmt-berüchtigte Landgericht der Sichtweise der Kläger an. Danach hätte Niggemeier den Kommentar unverzüglich löschen bzw. ihn vor der Veröffentlichung kritisch prüfen müssen.
Im April 2007 hatte Niggemeier in seinem Blog kritisch über die von Callactive produzierte Fernsehshow "Money Express" berichtet, die im Nachtprogramm mehrerer Spartenkanäle den „Rätsel-Trieb“ der Zuschauer bedient und im Erfolgsfall mit „satten Euros“ honoriert. Diesen Bericht nutzte am 12. August 2007 ein Besucher seines Blogs, um zu nächtlicher Stunde einen rustikalen Kommentar über die Praktiken der Produktionsfirma Callactive GmbH zu hinterlassen. Die Callactive GmbH, eine Endemol-Tochter, zog daraufhin vor das Landgericht Hamburg und erwirkte eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegen – ja, tatsächlich - gegen Niggemeier.
Das Landgericht Hamburg hat schon mehrfach höchst umstrittene Entscheidungen mit Medien-Relevanz gefällt und ist daher besonders bei denjenigen beliebt, die es einmal grundsätzlich wissen wollen. Und so lieferte das Landgericht auch im Niggemeier-Fall mal wieder wie befürchtet.
Es gehört nicht allzu viel Phantasie dazu, um sich auszumalen, was dieses für Blogbetreiber bedeutet, sollte dieses Urteil in den Nachfolgeinstanzen Bestätigung erfahren. Die Bloggerszene ist tot, zumal diese kleine alternative Spielwiese schon seit längerem von veränderungsunwilligen Besitzstandswahrern und geldgeilen Abmahnungsjuristen mit streckenweise hanebüchenen Vorwürfen unter Feuer genommen wird. Hehre Ziele darf man dabei meist ausschließen. Es geht um Einfluss und Geld.
Aus welchen Gründen Teile der Judikative dabei bereitwillig den Steigbügel halten, darüber darf aus vollem Herzen spekuliert werden (Allerdings nicht hier, sonst finden wir uns hinterher noch in der Niggemeier-Rolle wieder). Trotzdem darf man anhand des Niggemeier-Falls schon Fragen stellen, die da wären:
Muss ein Fußballverein demnächst auch mit einem gerichtlichen Nachspiel rechnen, wenn in seinem Stadion unliebsame Gesänge auftauchen? Vielleicht mit der Begründung, der Veranstalter hätte sich das geplante Liedgut vorab als mp3-Datei vorspielen lassen müssen?
Sind Betreiber öffentlicher WC-Anlagen demnächst auch anklagbar, wenn Sie nicht nach jedem Besucher sofort die Klowände akribisch nach diffamierenden Aussagen untersuchen und unmittelbar reinigen?
Sind Universitäten, Supermärkte, Landgerichte in Zukunft direkt verantwortlich, wenn sich an Ihren Aushängen und schwarzen Brettern „böse Zeitgenossen“ mit einem Edding-Stift verlustieren?
Bleibt zu hoffen, dass derart weise Gerichtsentscheide später einmal bestenfalls zur Fußnote in den Geschichtsbüchern des Internet taugen. Das Web braucht Freiheit, damit es seine positiven Potenziale entwickeln kann. Es darf keine Regulierungs- oder gar ABM-Zone für einen nicht immer wertschöpfenden Berufsstand sein.
[be]
Anlass war ein zu nächtlicher Stunde (3.37 Uhr) auf Niggemeiers Blog abgegebener Kommentar mit vermeintlich diffamierendem Charakter zu den Praktiken des „Call-in“-Veranstalters Callactive GmbH. Trotz kurzfristiger Löschung durch den Blogbetreiber (11.06 Uhr des gleichen Tages) schloss sich das in Medienfragen mittlerweile berühmt-berüchtigte Landgericht der Sichtweise der Kläger an. Danach hätte Niggemeier den Kommentar unverzüglich löschen bzw. ihn vor der Veröffentlichung kritisch prüfen müssen.
Im April 2007 hatte Niggemeier in seinem Blog kritisch über die von Callactive produzierte Fernsehshow "Money Express" berichtet, die im Nachtprogramm mehrerer Spartenkanäle den „Rätsel-Trieb“ der Zuschauer bedient und im Erfolgsfall mit „satten Euros“ honoriert. Diesen Bericht nutzte am 12. August 2007 ein Besucher seines Blogs, um zu nächtlicher Stunde einen rustikalen Kommentar über die Praktiken der Produktionsfirma Callactive GmbH zu hinterlassen. Die Callactive GmbH, eine Endemol-Tochter, zog daraufhin vor das Landgericht Hamburg und erwirkte eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegen – ja, tatsächlich - gegen Niggemeier.
Das Landgericht Hamburg hat schon mehrfach höchst umstrittene Entscheidungen mit Medien-Relevanz gefällt und ist daher besonders bei denjenigen beliebt, die es einmal grundsätzlich wissen wollen. Und so lieferte das Landgericht auch im Niggemeier-Fall mal wieder wie befürchtet.
Es gehört nicht allzu viel Phantasie dazu, um sich auszumalen, was dieses für Blogbetreiber bedeutet, sollte dieses Urteil in den Nachfolgeinstanzen Bestätigung erfahren. Die Bloggerszene ist tot, zumal diese kleine alternative Spielwiese schon seit längerem von veränderungsunwilligen Besitzstandswahrern und geldgeilen Abmahnungsjuristen mit streckenweise hanebüchenen Vorwürfen unter Feuer genommen wird. Hehre Ziele darf man dabei meist ausschließen. Es geht um Einfluss und Geld.
Aus welchen Gründen Teile der Judikative dabei bereitwillig den Steigbügel halten, darüber darf aus vollem Herzen spekuliert werden (Allerdings nicht hier, sonst finden wir uns hinterher noch in der Niggemeier-Rolle wieder). Trotzdem darf man anhand des Niggemeier-Falls schon Fragen stellen, die da wären:
Muss ein Fußballverein demnächst auch mit einem gerichtlichen Nachspiel rechnen, wenn in seinem Stadion unliebsame Gesänge auftauchen? Vielleicht mit der Begründung, der Veranstalter hätte sich das geplante Liedgut vorab als mp3-Datei vorspielen lassen müssen?
Sind Betreiber öffentlicher WC-Anlagen demnächst auch anklagbar, wenn Sie nicht nach jedem Besucher sofort die Klowände akribisch nach diffamierenden Aussagen untersuchen und unmittelbar reinigen?
Sind Universitäten, Supermärkte, Landgerichte in Zukunft direkt verantwortlich, wenn sich an Ihren Aushängen und schwarzen Brettern „böse Zeitgenossen“ mit einem Edding-Stift verlustieren?
Bleibt zu hoffen, dass derart weise Gerichtsentscheide später einmal bestenfalls zur Fußnote in den Geschichtsbüchern des Internet taugen. Das Web braucht Freiheit, damit es seine positiven Potenziale entwickeln kann. Es darf keine Regulierungs- oder gar ABM-Zone für einen nicht immer wertschöpfenden Berufsstand sein.
[be]
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