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TRAWLIX ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Vorbemerkung

Trawlix ist eine Internet-Plattform zur Ausschreibung von Kreativprojekten. Über die Plattform werden Kreativlösungen angeboten und Lizenzrechte hieran vermittelt. Die Plattform wird von der Radermacher & Engel GmbH mit Sitz in Berg (HRB 171264 / Amtsgericht München) betrieben. Die Einzelheiten der Nutzung von Trawlix und der vertraglichen Beziehungen zwischen Anbietern von Projekten/Lösungen und der Radermacher & Engel GmbH werden durch nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt.

2. Begriffsbestimmungen

Die nachgenannten Begriffe in den AGB sind wie folgt definiert:

GmbH:
Radermacher & Engel GmbH;

Trawlix:
Alle deutschsprachigen Versionen der Trawlix-Internet-Plattform unabhängig
von der jeweils aufgerufenen Domain;

Ausschreibung:
Jedes über Trawlix durchgeführte Verfahren zur Findung einer Kreatividee. Eine
Ausschreibung beginnt mit ihrer Veröffentlichung und endet mit dem Ablauf der vom Ausschreiber gewählten Ausschreibungszeit oder mit ihrer vorzeitigen Löschung bzw. Sperrung;

Nutzer:
Jede Person, die Trawlix oder Teile hiervon (z. B. einzelne Dateien/Websites) aufruft oder aufrufen lässt, und zwar unabhängig von einer vorherigen Registrierung oder Anmeldung;

Mitglied:
Nutzer, der sich bei Trawlix durch Einrichtung eines Nutzerkontos registriert hat;

Ausschreiber:
Mitglied, das eine Ausschreibung auf Trawlix einstellt;

Kreativer:
Mitglied, das im Rahmen einer Ausschreibung auf Trawlix seinen Ideenvorschlag abgeben kann;

Alias:
Pseudonym, das ein Mitglied für seine Teilnahme an der Plattform und an Ausschreibungen verwendet;

Benutzeridentifikation:
Kombination aus Alias und Passwort, mit der sich ein Mitglied eindeutig identifiziert.

3. Anwendungsbereich

3.1 Diese AGB gelten für die Nutzung von Trawlix und die zugrunde liegenden oder durch die Nutzung begründeten vertraglichen Beziehungen zwischen der GmbH und Trawlix-Nutzern. Mit der Registrierung erkennt der Nutzer diese AGB für sämtliche der Registrierung folgenden Rechtshandlungen an. Er bestätigt mit der Registrierung, die jederzeit auf der Website einsehbaren ABG gelesen und verstanden zu haben.

3.2 Unmittelbare Verbindlichkeit besitzen die AGB ausschließlich in Bezug auf das Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen Nutzer und der GmbH. Unmittelbare Rechtswirkungen, Ansprüche etc. zwischen den Nutzern selbst, im Sinne eines Vertrages zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung für Dritte, ergeben sich aus den AGB vorbehaltlich einer ausdrücklich anders lautenden Regelung nicht. Dies gilt auch, soweit die AGB Bestimmungen enthalten, die für das Verhältnis der Nutzer untereinander von Bedeutung sind.

3.3 Für einzelne Funktionen, Dienste oder Bereiche von Trawlix können ergänzende Regelungen gelten. Im Falle einer solchen Ergänzung der AGB wird der Nutzer vor Ausführung der jeweiligen Funktion oder Inanspruchnahme des Dienstes auf eine solche explizit hingewiesen. Mit der Ausführung bzw. Inanspruchnahme erklärt sich der Nutzer mit den ergänzenden Bedingungen einverstanden.

4. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung für Verbraucher

4.1 Nutzer, die den Nutzungsvertrag zu einem Zweck abschliessen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, können Ihr Vertragsverhältnis und ihre Zustimmung zu diesen AGB innerhalb einer Woche ohne Angabe von Gründen in schriftlich widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach bestätigter Kenntnisnahme dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Zur Erklärung des Widerrufs in Textform kann das Kontaktformular der Website verwendet werden. Bei Erklärung des Widerrufes auf postalischem Wege ist das Schreiben an den Geschäftssitz der GmbH (Radermacher & Engel GmbH, Kreuzweg 36, 82335 Berg) zu richten.

4.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind beiderseits etwaig empfangene Leistungen zurückzugewähren.

4.3 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung bei ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wurde und dies der Nutzer durch eigene Handlungen veranlasst hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Nutzer einen Auftrag auf Trawlix eingestellt oder einen Ideenvorschlag für einen solchen abgegeben hat.

5. Allgemeine Bestimmungen zur Nutzung von Trawlix

5.1 Bei der Nutzung von Trawlix hat der Nutzer geltendes Recht sowie die Bestimmungen dieser AGB einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Art, Inhalt und Beschreibung der eingestellten Ausschreibungen und Ideenvorschläge.

5.2 Während der Teilnahme an Ausschreibungen (als Ausschreiber oder Kreativer) haben Mitglieder die Verpflichtung, während der Ausschreibungslaufzeit das im Nutzerkonto angegebene E-Mail-Postfach auf das Vorliegen von Nachrichten zu prüfen.

6. Vertragsgegenstand

6.1 Die GmbH erbringt Vermittlungsleistungen zwischen Ausschreibern und Kreativen im Rahmen und auf der Grundlage der vorliegenden AGB, etwaiger Gebührenverzeichnisse/Preislisten, sowie sonstiger ergänzender Regelungen. Die Vermittlungsleistung besteht in der Bereitstellung der Trawlix-Internetplattform zur Ausschreibung von Kreativprojekten sowie der zielgerichteten Zusammenführung der bei Trawlix registrierten Mitglieder.

6.2 Der Abruf der Internetseiten von Trawlix sowie die Suche nach öffentlichen Ausschreibungen stehen jedem Nutzer offen. Zur Nutzung weiterer Funktionen sowie für die Teilnahme an Ausschreibungen ist eine vorherige Registrierung als Mitglied erforderlich.

6.3 Die GmbH stellt die Internet-Plattform in der Form und mit den Funktionen bereit, die jeweils gerade verfügbar sind. Ein Anspruch auf Bereitstellung anderer oder Beibehaltung existierender Funktionen besteht nicht. Die GmbH ist insbesondere berechtigt, vorhandene Funktionen vorübergehend oder endgültig zu deaktivieren oder neue Funktionen einzuführen sowie einzelne Funktionen an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zu knüpfen, soweit dies dem Geschäftszweck, seiner Weiterentwicklung, und der korrespondierenden Weiterentwicklung der Plattform dient.

6.4 Über die technische Plattform für die Ausschreibung von Kreativprojekten vermittelt die GmbH als Dienstleistung für beide Seiten das Zustandekommen eines direkten Vertragsverhältnisses zwischen Ausschreiber und Kreativen. Ein Rechtsanspruch auf das Zustandekommen eines solchen Vertragsverhältnisses gegenüber der GmbH wird hierdurch nicht begründet. Die Dienstleistung besteht lediglich in der Ermöglichung einer Geschäftsanbahnung zwischen Ausschreiber und Kreativen, die im Einigungsfalle zu einer entgeltlichen Übertragung von Nutzungsrechten an angebotenen Kreativleistungen auf den Ausschreiber führt. Es besteht insbesondere gegenüber der GmbH kein Anspruch auf die Entgegennahme, Bearbeitung oder Schlichtung von Streitigkeiten jeglicher Art unter Mitgliedern, es sei denn, dass Gegenstand der Beschwerde die Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen der GmbH ist.

6.5 Die GmbH ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen (Anbieterwechsel). Das Mitglied kann dem Übergang des Nutzungsverhältnisses auf Dritte ausschliesslich durch Löschung seines Nutzerkontos widersprechen.

6.6 Das Vertragsverhältnis zwischen Nutzern und der GmbH ist für beide Parteien unter Einhaltung einer Frist von einer Woche ordentlich kündbar. Die GmbH ist berechtigt, Mitglieder während des Laufes der Kündigungsfrist zu sperren sowie eingestellte Aufträge oder abgegebene Ideenvorschlage des Mitglieds mit Inkrafttreten der Kündigung zu löschen. Aus solchen Massnahmen ergeben sich keinerlei Ansprüche gegen die GmbH.

7. Registrierung

7.1 Die Nutzung von Trawlix zur Ermittlung von öffentlichen Ausschreibungen ist ohne Anmeldung möglich. Zur Teilnahme an Ausschreibungen ist eine Registrierung als Mitglied erforderlich. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.

7.2 Die Registrierung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen, volljährigen natürlichen Personen erlaubt. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer hierzu bevollmächtigten natürlichen Person vorgenommen werden.

7.3 Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäss anzugeben. Nach der Registrierung sind diese Daten, insbesondere Adress- und sonstige Kontaktdaten über das Nutzerkonto stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Trotz dieser Verpflichtung der Nutzer übernimmt die GmbH keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der angegebenen Daten.

7.4 Mitglieder wählen bei der Registrierung ein Alias. Das bei der Registrierung gewählte Alias darf nicht gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstossen. Alias und Passwort sind geheim zu halten und gegen Missbrauch durch Dritte zu schützen. Bei Aufforderungen zur Eingabe von Mitgliedsname und Passwort ist stets zu prüfen, ob diese Aufforderung von Trawlix erfolgt. Passwort-Abfragen ausserhalb der Trawlix-Eingaberoutinen finden nicht statt und sind zu keinem Zeitpunkt von der GmbH autorisiert. Mitglieder haften vollumfänglich für etwaigen Missbrauch von Nutzerkonten, die auf Weitergabe von Passworten z.B. bei Abfrage per Telefon oder Email beruhen.

7.5 Eine Benutzeridentifikation ist nicht übertragbar. Jedes Mitglied haftet vollumfänglich für die Verwendung seiner Benutzeridentifikation durch Dritte.

7.6 Das Anlegen mehrerer Nutzerkonten für dieselbe natürliche Person ist unzulässig.

8. Regelungen für die Durchführung von Ausschreibungen

8.1 Ausschreiber bieten über Trawlix Kreativprojekte als zeitlich limitierten Wettbewerb an und loben ein Preisgeld für die beste(n) Kreativleistung(en) aus. Bei Trawlix als Ausschreibung eingerichtete Projekte dürfen während der Laufzeit der Ausschreibung nicht ohne vorherige Zustimmung der GmbH auf anderem Wege vergeben werden. An die vereinbarte Laufzeit der Ausschreibung ist der Ausschreiber gebunden.

8.2 Voraussetzung für das wirksame Ausschreiben eines Projektes über Trawlix ist eine Einigung zwischen Ausschreiber und der GmbH über Projektdetails, Ausschreibungslaufzeit, Umfang und Höhe der ausgelobten Preisgelder, Bearbeitungsgebühr und Provisionen. Darüber hinaus muss die Ausschreibung für ihre Wirksamkeit Informationen über den beabsichtigten Nutzungsumfang einer Kreativlösung beinhalten sowie die Angabe der hierfür angebotenen Lizenzgebühr.

8.3 Kreative können die genannten Details einer Ausschreibung über Trawlix einsehen und sich für eine Teilnahme am Wettbewerb mit der Chance der entgeltlichen Veräusserung von Nutzungsrechten an ihrer Kreativlösung entscheiden. Mit dem Upload von Kreativleistungen auf die Plattform im Zusammenhang mit einer Ausschreibung erklärt sich der Kreative mit den spezifischen Bedingungen der GmbH und des Ausschreibers für die jeweilige Ausschreibung einverstanden.

8.4 Für sämtliche angebotenen Kreativleistungen räumt der Kreative der GmbH ein zeitlich begrenztes, ausschliessliches und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein. Das ausschliessliche Nutzungsrechtes ist zeitlich begrenzt auf die Laufzeit der Ausschreibung zuzüglich einer angemessenen Frist für den Ausschreiber zur Entscheidung über eine Nutzung der Kreativleistung und zur vertraglichen Einigung hierüber mit dem Kreativen. Die angemessene Frist für den Ausschreiber nach Beendigung der Ausschreibungslaufzeit ist auf vier Wochen begrenzt, es sei denn, der Kreative erklärt schriftlich sein Einverständnis mit einer Verlängerung der Frist. Der Kreative ist sich darüber bewusst, dass er für den angesprochenen Zeitraum Dritten keinerlei Rechte auf Nutzung seiner Kreativleistung einräumen kann und für jegliche selbst oder durch Dritte herbeigeführte Verletzung des der GmbH eingeräumten ausschliesslichen Nutzungsrechtes haftet.

8.5 Nach Ablauf der Nutzungsfrist gewährt der Kreative der GmbH bis auf Widerruf ein einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht an seiner Kreativleistung, um deren weitere Vermarktung im Auftrag und Interesse des Kreativen zu ermöglichen. Für jeden Fall des Vermittlungserfolges von Nutzungslizenzeinnahmen für den Kreativen durch Trawlix/die GmbH räumt der Kreative der GmbH vorbehaltlich vorherig vereinbarter anders lautender Provisionsvereinbarungen eine Vermittlungsprovision von 10% der Nettolizenzeinnahmen ein.

8.6 Ideenvorschläge für laufende Ausschreibungen dürfen dem Ausschreiber ausschliesslich über Trawlix unterbreitet werden. Werden dem Ausschreiber Ideenvorschläge auf anderem Wege übermittelt, so hat der Ausschreiber den Kreativen aufzufordern, den Ideenvorschlag über Trawlix in den Wettbewerb einzubringen; jegliche Nutzung kreativer Leistungsangebote ausserhalb des Ausschreibungsverfahrens über Trawlix ist dem Ausschreiber während der Laufzeit der Ausschreibung bei Vertragsstrafe untersagt. Für jeden Fall eines Verstosses gegen diese Vereinbarung verpflichtet sich der Ausschreiber zur Zahlung einer Vertragsstrafe von € 10'000 (in Worten: Zehntausend) an die GmbH.

8.7 Die im Rahmen von Ausschreibungen benannten Preise, Prämien, Gebühren und Provisionen sind stets als Nettobeträge zu verstehen, d.h. exklusive der etwaig anfallenden Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

9. Einstellung und Inhalt von Aufträgen / Verbotene Aufträge

9.1 Mit der Einstellung eines Projektes erklärt der Ausschreiber, dass er die Siegerprämien über Trawlix an diejenigen Kreativen vergibt, die nach der Bewertung der Ausschreibung das beste Votum erhalten.

9.2 Der Ausschreiber hat die Pflicht, die Aufgabenstellung seiner Ausschreibung sowie alle relevanten Rahmenbedingungen (Termine, etwaige Jury-Mitglieder, gewünschte Formate) bei der Einstellung der Ausschreibung möglichst präzise und vollständig über Trawlix anzugeben.

9.3 Verstösse gegen geltendes Recht, vertragliche Rechte Dritter, oder gegen diese Bestimmungen im Rahmen einer Ausschreibung führen zur sofortigen Beendigung des Wettbewerbs und Löschung der Ausschreibungsinformationen auf der Plattform; die GmbH behält sich Schadensersatzforderungen gegen die vertragsverletzende Partei vor.

10. Löschung von Ausschreibungen und Ideenvorschlägen

10.1 Ausschreibungen können auch vor Ende der Ausschreibungslaufzeit durch die GmbH gelöscht werden, wenn sich im Ausschreibungsverlauf herausstellt, dass die Ausschreibungen gegen geltendes Recht (einschliesslich der Rechte Dritter), gegen die diese Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstossen.

10.2 Nach gleicher Massgabe können eingereichte Ideenvorschläge während der Laufzeit einer Ausschreibung durch die GmbH gelöscht werden.

11. Bewertung von kreativen Leistungen

11.1 Nach Beendigung der Ausschreibungslaufzeit bewerten der jeweilige Ausschreiber oder die von ihm zuvor benannten Jury-Mitglieder die eingereichten Ideenvorschläge über das Bewertungssystem von Trawlix. Ziel des Bewertungssystems ist die Ermittlung der besten Vorschläge bzw. die Ermittlung des/r Prämiengewinner(s) unter den teilnehmenden Kreativen. Der Ausschreiber ist verpflichtet, binnen 10 Tagen ab Ende der Ausschreibungslaufzeit die Bewertung abzuschliessen und das Ergebnis gegenüber der GmbH verbindlich zu kommunizieren.

11.2 Der Ausschreiber verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Bewertung der Ideenvorschläge nach allgemein anerkannten, professionellen Standards und auf der Grundlage ausschliesslich sachlicher Kriterien erfolgt. Jegliche Kommentierungen, die dem Ziel der Trawlix-Ausschreibungsplattform zuwiderlaufen, insbesondere offensichtlich unzutreffende, unsachliche oder beleidigende Äusserungen führen zur Löschung der Bewertung und zur Sperrung des Mitglieds. Denselben Restriktionen unterliegt ein Mitglied, das ausserhalb eines Bewertungsverfahrens einer Ausschreibung Kreativvorschläge kommentiert.

12. Preise, Provisionen, Rechnungsstellung und Zahlung

12.1 Für die Nutzung von Trawlix erhebt die GmbH gegenüber dem Ausschreiber eine pauschale Ausschreibungsgebühr. Die Zustimmung zur Einstellung eines Projektes auf Trawlix durch die GmbH setzt die Entrichtung dieser Ausschreibungsgebühr voraus. Darüber hinaus stellt die GmbH Provisionen für vermittelte Prämien- und Lizenzeinnahmen nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis in Rechnung.

12.2. Die pauschalen Gebührensätze sind die Gegenleistung für die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen bei der Nutzung von Trawlix sowie für Dienstleistungen der GmbH im Interesse der Geschäftsanbahnung zwischen Ausschreiber und Kreativem. Die Pflicht zur Zahlung der pauschalen Ausschreibungsgebühr besteht auch dann, wenn eine Ausschreibung nur geringe oder gar keine Resonanz unter den Kreativen hervorruft. Eine Rückzahlungspflicht geleisteter Ausschreibungs-gebühren bei mangelndem Einreichungserfolg von kreativen Ideen entsteht nicht.

12.3 Die Gebühren sind nach Erhalt der Rechnung, die an die im Nutzerkonto des Ausschreibers hinterlegte E-Mail-Adresse versandt wird, innerhalb der in der Rechnung genannten Frist oder, falls eine solche Frist nicht genannt ist, mit Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Sie sind ohne Abzüge auf das Konto der GmbH zu entrichten. Entstehen der GmbH anlässlich des Ausgleichs von Gebührenforderungen zusätzliche Kosten, sind diese von dem betreffenden Mitglied zusätzlich zur Gebührenforderung zur tragen. Für jede Mahnung erhebt die GmbH Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. (soweit diese am Sitz der GmbH abzuführen ist), bei Rücklastschriften hat das Mitglied die von der Bank berechneten Stornogebühren zu erstatten.

13. Verantwortlichkeit für Inhalte und Plattform-Bereitstellung

13.1 Die Inhalte der bei Trawlix eingestellten Ausschreibungen (Projekte), Ideenvorschläge und Nutzerprofile werden ausschliesslich von den jeweiligen Nutzern erstellt. Es handelt sich damit um fremde Inhalte. Für diese Inhalte ist ausschliesslich der jeweilige Urheber verantwortlich.

13.2 Der Kreative erklärt mit dem Upload seines Ideenvorschlags, dass er die von ihm eingesetzten Materialien/Rohcontens (Bild, Bewegtbild, Illustration, Audio, Text) vorab auf Urheberrechte, Eigentumsrechte, Schutz- u. Persönlichkeitsrechte usw. geprüft hat und er Verstösse gegen Rechte Dritter ausschliesst.

13.3 Für sämtliche Folgen von Verstössen gegen Rechte Dritter oder sonstige rechtliche Vorschriften aus der Teilnahme am Wettbewerb durch Einreichung von Kreativideen haftet ausschliesslich und vollumfänglich der Kreative. Dies schliesst ausdrücklich auch etwaige Rechts- und sonstige Kosten des Ausschreibers und der GmbH für die Abwehr jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte ein, soweit sie auf der Geltendmachung von Rechtsverletzungen durch den vom Kreativen eingereichten Ideenvorschlag beruht.

14. Haftungsausschluss und -beschränkung

14.1 Die GmbH haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und bei Ansprüchen nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden begrenzt. Dieser entspricht bei Ansprüchen im Zusammenhang mit einzelnen Ausschreibungen betragsmässig der an Trawlix für die jeweilige Ausschreibung zu entrichtenden Nutzungsgebühr, im Übrigen einem Betrag von 1.000,- Euro. Jede darüber hinausgehende Haftung sowie die Haftung für mittelbare oder Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

14.2 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die GmbH und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

14.3 Die GmbH stellt die Trawlix-Plattform mit den Funktionen bereit, die jeweils gerade verfügbar sind. Ein Anspruch auf Bereitstellung oder Beibehaltung bestimmter Funktionen besteht nicht. Hinsichtlich der Verfügbarkeit des Systems wird keinerlei Garantie abgegeben. Sie kann zeitweise durch Wartungsarbeiten oder aus anderen Gründen im Ganzen oder in Teilen, z. B. hinsichtlich einzelner Funktionen eingeschränkt sein. Eine Haftung für Folgen eingeschränkter Verfügbarkeit, gleich welcher Art und aus welchem Grund, ist ausgeschlossen. Soweit die eingeschränkte Verfügbarkeit Auswirkungen auf die Durchführung von Ausschreibungen hat, etwa weil eine Ausschreibung nicht eingestellt oder ein Ideenvorschlag deshalb nicht abgegeben werden kann, ergeben sich hieraus keinerlei Ansprüche gegen die GmbH.

15. Verstösse / Sanktionen / Freistellung

15.1 Die GmbH behält sich vor, bei Verstössen gegen diese Nutzungsbedingungen eingestellte Aufträge, Bewertungen oder sonstige Inhalte ohne vorherige Ankündigung oder Begründung zu sperren oder zu löschen, Nutzer vorübergehend oder endgültig von der Nutzung auszuschliessen oder nach eigenem Ermessen sonstige Massnahmen zu treffen, die geeignet sind, Verstösse zu verhindern oder zu beenden.

15.2 Ein Verstoss liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer bewusst falsche Angaben macht, wenn Ausschreibungen eingestellt werden, deren Prämiendotierung von vornherein völlig ausser Verhältnis zum Inhalt der gestellten Aufgabe steht, wenn auf Trawlix eingestellte Ausschreibungen während der Ausschreibungslaufzeit auf anderem Wege vergeben werden, es sei denn, dies geschieht mit ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung der GmbH, wenn der Ausschreibungsablauf z. B. durch fingierte Ideenvorschläge gestört wird, wenn im Bewertungssystem beleidigende, abwertende oder in sonstiger Form unsachliche Einträge vorgenommen werden, oder bei jeglichen Handlungen von Nutzern, die geeignet sind, Trawlix, die GmbH oder andere Nutzer in irgendeiner Form zu schädigen.

15.3 Gesperrten Mitgliedern sind die weitere Nutzung sowie eine erneute Registrierung von Trawlix untersagt.

15.4 Der Nutzer stellt und hält die GmbH von allen Ansprüchen, Kosten und Schäden frei, denen die GmbH im Zusammenhang mit einem Verstoss des Nutzers gegen die sich aus diesen Regelungen ergebenden Rechte und Pflichten ausgesetzt ist, insbesondere bei Ansprüchen Dritter wegen Verletzung ihrer Rechte, z. B. gewerblicher Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte einschliesslich der bei der Bearbeitung und Rechtsverteidigung anfallenden Kosten (z. B. interne Bearbeitungskosten sowie Anwalts- und Gerichtsgebühren).

16. Datenschutz

16.1 Zur ordnungsgemässen Durchführung der Ausschreibungen, insbesondere zur Wahrung der Mitteilungspflichten nach diesen AGB ist es erforderlich, die persönlichen Daten der Mitglieder zu speichern und zu verarbeiten. Die GmbH gewährleistet den vertraulichen Umgang mit diesen Daten nach Massgabe der rechtlichen Bestimmungen sowie der auf der Trawlix-Plattform verfügbaren Datenschutzerklärung. Mit der Nutzung von Trawlix erklärt sich der Nutzer mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten nach Massgabe der detaillierten Datenschutzerklärung ausdrücklich einverstanden.

16.2 Verarbeitet werden insbesondere Name, Anschrift und E-Mail-Adresse der Mitglieder. Zur Einstellung einer Ausschreibung auf Trawlix sowie zur Abgabe von Ideenvorschlägen auf eingestellte Ausschreibungen ist die Erstellung eines Nutzerprofils erforderlich. Die gespeicherten Daten sind über das Nutzerkonto einseh- und konfigurierbar.

17. Kommunikation

17.1 Sämtliche das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen sind in Schrift- oder Textform (E-Mail) abzugeben. Die Kontaktdaten der GmbH sind der Anbieterkennzeichnung (Impressum) zu entnehmen. Als Kontaktdaten des Nutzers gelten diejenigen, die im Nutzerkonto als Stammdaten eingetragen sind. Von der GmbH an diese Kontaktdaten per E-Mail oder Telefax übermittelte Erklärungen gelten als im Versandzeitpunkt, per Post versandte Erklärungen zwei Tage nach dem Versand als zugegangen, es sei denn, der Nutzer weist einen späteren Zugangszeitpunkt nach.

17.2 Soweit Mitteilungen zwischen der GmbH und einem Nutzer oder zwischen den Nutzern untereinander per E-Mail und damit in Textform übermittelt werden, erkennt der Nutzer die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Massgabe der folgenden Bestimmungen an:

17.3 Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

17.4 Die GmbH weist darauf hin, dass eine Vertraulichkeit für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten nicht gewährleistet ist.

17.5 Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom Inhaber der Absenderadresse stammend.

17.6 Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen der gewöhnlichen Vertragsabwicklung. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden

18. Schlussbestimmungen

18.1 Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

18.2 Jegliches Vertragsverhältnis zwischen der GmbH und Nutzern von Trawlix unterliegt ausschliesslich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Abkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf ist, soweit zulässig, ausgeschlossen.

18.3 Als Erfüllungsort für die gegenseitigen Leistungen aus dem Vertragsverhältnis wird 82335 Berg vereinbart.

18.4 Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik keinen allgemeinen Gerichtsstand, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von Trawlix 82335 Berg vereinbart.

18.5 Die AGB werden in der zum Zeitpunkt der Registrierung geltenden Fassung Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Nutzer und der GmbH. Die GmbH ist berechtigt, die AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen und nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen der Mitglieder zu ändern. Als Zustimmung zu geänderten AGB gilt jegliche Handlung eines Nutzers nach Anmeldung auf der Plattform, in deren Rahmen oder Ausführung der Nutzer auf die Notwendigkeit der Zustimmung zu den AGB hingewiesen wird, insbesondere das Einstellen einer Ausschreibung oder die Abgabe eines Ideenvorschlags. Mitglieder können der Geltung von neuen AGB widersprechen, indem sie bei Zustimmungsaufforderung auf der Plattform die Zustimmung verweigern oder ihr Nutzerkonto löschen. Das Mitgliedsverhältnis wird in diesem Fall mit der Löschung beendet.

18.6 Für die Berechnung, den Ablauf und die Einhaltung von Daten, Zeiträumen oder Fristen gilt mitteleuropäische Zeit (MEZ) bzw. während der Sommerzeit mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ).

18.7 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die Parteien des Vertragsverhältnisses werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die der Intention der unwirksamen Regelung inhaltlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Bei Regelungslücken gilt dies entsprechend.

 

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